FAQ

Fragen & Antworten zum Immobilienrecht

Muss eine Grundschuld gelöscht werden? Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht & Nießbrauch? Finden Sie hier schnelle, professionelle Antworten auf Ihre drängendsten Fragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das deutsche Immobilienrecht ist komplex und wirft bei vielen Eigentümern, Käufern und Erben Fragen auf. Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, haben wir hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt, die uns in unserer täglichen Praxis begegnen.

Diese Antworten dienen einer allgemeinen Übersicht und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren.

1. Was kostet eine anwaltliche Erstberatung?

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind gesetzlich geregelt und für Verbraucher auf maximal 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt. In diesem ersten Gespräch analysieren wir Ihre Situation, bewerten die Erfolgsaussichten und zeigen Ihnen klare Handlungsoptionen sowie die potenziellen weiteren Kosten auf. Ein Anruf bei uns für eine kurze, allgemeine Auskunft zur Einordnung Ihres Problems ist selbstverständlich kostenfrei.

2. Worin liegt der Unterschied zwischen einem Notar und einem Rechtsanwalt?

Ein Notar ist ein neutraler und unparteiischer Amtsträger, der Rechtsgeschäfte (wie Kaufverträge oder Grundschuldbestellungen) beurkundet. Er berät alle Parteien neutral. Ein Rechtsanwalt hingegen ist ein parteiischer Interessenvertreter. Unsere Aufgabe als Anwälte ist es, ausschließlich Ihre Interessen zu analysieren, zu schützen und gegenüber der Gegenseite, Behörden oder Banken konsequent durchzusetzen.

3. Muss ich eine Grundschuld nach der Abzahlung des Kredits löschen lassen?

Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Löschung gibt es nicht. Nach der Tilgung wird die Grundschuld zu einer “Eigentümergrundschuld”. Sie können sie im Grundbuch “stehen lassen”, um sie später für einen neuen Kredit zu nutzen und so Notar- und Grundbuchkosten zu sparen. Eine Löschung ist jedoch dringend zu empfehlen, wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten, da Käufer in der Regel ein lastenfreies Grundbuch erwarten.

4. Was ist der wichtigste Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

Das Wohnrecht erlaubt einer Person, in einer Immobilie zu wohnen. Der Nießbrauch geht viel weiter: Er erlaubt nicht nur das Wohnen, sondern auch die “Fruchtziehung”, also die Vermietung der Immobilie und das Behalten der Mieteinnahmen. Der Nießbrauch bietet daher eine deutlich größere finanzielle Flexibilität, was besonders bei einem eventuellen Umzug in ein Pflegeheim von großer Bedeutung ist.

5. Sollte ich meine Immobilie besser verschenken (Schenkung zu Lebzeiten) oder vererben?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber eine Schenkung zu Lebzeiten bietet erhebliche Vorteile. Die persönlichen Steuerfreibeträge (z.B. 400.000 € für Kinder) können alle 10 Jahre neu genutzt werden. So kann auch großes Vermögen schrittweise und steuerfrei übertragen werden. Zudem können Sie bei einer Schenkung wichtige Bedingungen, wie ein Wohnrecht oder Nießbrauch, vertraglich für sich absichern.

6. Warum ist ein aktueller und korrekter Grundbuchauszug so wichtig?

Das Grundbuch genießt “öffentlichen Glauben”, das heißt, was dort steht, gilt als richtig. Ein falscher oder veralteter Eintrag (z.B. der verstorbene Voreigentümer ist noch eingetragen) blockiert jede rechtliche Verfügung über die Immobilie – Sie können sie weder verkaufen noch beleihen. Eine regelmäßige Prüfung und Berichtigung ist daher essenziell.

7. Mein Nachbar will direkt an der Grenze bauen. Darf er das?

Grundsätzlich müssen in Deutschland Grenzabstände (“Abstandsflächen”) eingehalten werden. Eine Bebauung direkt an der Grenze ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen (z.B. für Garagen bis zu einer bestimmten Größe) oder mit Ihrer ausdrücklichen, rechtlich gesicherten Zustimmung erlaubt. Diese Zustimmung erfolgt meist durch die Eintragung einer Baulast oder einer Grunddienstbarkeit.

8. Wie lange dauert eine Grundbuchänderung?

Die Dauer hängt stark von der Art der Änderung und der Auslastung des zuständigen Grundbuchamtes ab. Eine einfache Löschung einer Grundschuld kann zwischen vier Wochen und mehreren Monaten dauern. Komplexere Vorgänge wie eine Grundstücksteilung können sich über ein halbes Jahr oder länger erstrecken. Eine professionelle Vorbereitung der Unterlagen kann den Prozess erheblich beschleunigen.

9. Brauche ich für mein Anliegen überhaupt einen Anwalt oder reicht der Notar?

Wenn alle Parteien sich einig sind und es nur um die formale Beurkundung eines Standardvorgangs geht, kann ein Notar ausreichen. Sobald jedoch Interessenkonflikte bestehen, Verhandlungen geführt werden müssen (z.B. mit Nachbarn oder Banken), Verträge individuell gestaltet werden sollen oder Sie eine strategische Beratung wünschen, die allein Ihre Position stärkt, ist ein anwaltlicher Beistand unerlässlich.

10. Mein Anliegen ist sehr dringend. Wie schnell können Sie helfen?

Wir sind auf eilige Fälle im Immobilienrecht spezialisiert. Insbesondere bei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Arreste, einstweilige Verfügungen) oder bei drohenden Fristabläufen bieten wir eine sofortige Ersteinschätzung und können in der Regel innerhalb von 24 Stunden die ersten notwendigen Schritte einleiten. Kontaktieren Sie uns in dringenden Fällen am besten telefonisch.

Servicegebühren gesamt: 0,00€
Zusätzliche Gebühren :

Bitte beachten Sie, dass die zuständigen Behörden für die Ausstellung der Dokumente zusätzliche Gebühren erheben. Diese variieren je nach Art des Dokuments, dem erforderlichen Aufwand und der jeweiligen regionalen Gebührenordnung. Die Gebühren der Behörden können vor Auftragserteilung in der genauen Höhe nicht von uns bestimmt werden und sind daher nicht in unseren Servicegebühren enthalten.